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Durch die DESAG geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung
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Freier, unabhängiger Sachverständiger
KFZ-Sachverständigenbüro Neziraj
Haftplichtschaden Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Schädiger: Derjenige, der schuldhaft einem anderen einen Sach- oder Personenschaden zufügt, ist diesem zum Schadenersatz verpflichtet. An die Stelle des Schädigers tritt bei der Schadensverursachung durch ein Kraftfahrzeug die gesetzlich vorgeschriebene Kfz- Haftplichtversicherung in die Regulierung des Schadens ein und haftet neben dem Schädiger (geregelt in BGB, StVG, StVO, VVG, AKB, PflVG). (Der Schaden muss innerhalb bestehender Fristen der Versicherung gemeldet werden!)
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