Durch die DESAG geprüfter und
anerkannter Sachverständiger für
Schäden an Kraftfahrzeugen und
Wertermittlung
Freier, unabhängiger Sachverständiger
KFZ-Sachverständigenbüro Neziraj
Haftplichtschaden
Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Schädiger:
Derjenige, der schuldhaft einem anderen einen Sach- oder Personenschaden zufügt,
ist diesem zum Schadenersatz verpflichtet.
An die Stelle des Schädigers tritt bei der Schadensverursachung durch ein Kraftfahrzeug die gesetzlich
vorgeschriebene Kfz- Haftplichtversicherung in die Regulierung des Schadens ein und haftet neben
dem Schädiger (geregelt in BGB, StVG, StVO, VVG, AKB, PflVG).
(Der Schaden muss innerhalb bestehender Fristen der Versicherung gemeldet werden!)