Durch die DESAG geprüfter und
anerkannter Sachverständiger für
Schäden an Kraftfahrzeugen und
Wertermittlung
Freier, unabhängiger Sachverständiger
KFZ-Sachverständigenbüro Neziraj
Sie erwarten viel von unserer
Dienstleistung
Wir bieten es Ihnen!
- Unfallgutachten für Kraftfahrzeuge
- Sofortige Schadenaufnahme
- Wir besichtigen Ihr Kraftfahrzeug
kurzfristig bei Ihnen zu Hause, in der
Werkstatt oder an Ihrer Arbeitsstelle.
-
Umfangreiche Betreuung
- Wir schicken alle erforderlichen
Unterlagen zur schnellen
Schadenregulierung an die zuständige
Versicherung oder an Ihren
Rechtsanwalt.
-
Komplette Abwicklung aller
Formalitäten.
-
Unterstützung bei der Beschaffung von
Ersatzfahrzeugen.
Für unsere Kunden bedeutet dies eine zeitnahe
und kompetente Bearbeitung aller Schadenfälle!
Andeutung: Das Sachverständigenhonorar
sowie die Kosten für einen Anwalt sind bei
unverschuldeten Unfällen Teil des entstandenen
Schadens und werden von der gegnerischen
Versicherung übernommen!
Wir kümmern uns:
Nach einem Unfall oder bei sonstigen
Fahrzeugschäden zur Schadenkalkulation
rund um das Kraftfahrzeug erstellen wir
Schadensgutachten für Kasko- und
Haftpflichtschäden.
-
Wir erstellen für Sie auch ein
Kurzgutachten zur Kleinschaden-
abwicklung.
-
Wir ermitteln die Wertminderung und
den Restwert an allen Kraftfahrzeugen.
-
Bei Unstimmigkeiten oder Differenzen von
erstellten Fremdgutachten, überprüfen wir
unter anderem den Wiederbeschaffungs-
wert vorallem bei Kaskoschäden.
-
Wir ermitteln die Nutzungsausfallent-
schädigung anhand der Schwackeliste
Sanden + Danner und Küppersbusch
bezogen auf die Fahrzeugklasse,
Fahrzeugalter etc.
-
Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges
stehen wir Ihnen gerne mit unserer
Erfahrung beratend zur Seite.
- Bei Beendigung eines Leasing-Vertrages
oder bei einer Beendigung des Finan-
zierungsvertrages, eines Gebraucht-
wagens, ertellen wir Ihnen gerne ein
Wertgutachten.
-
Bei der Suche nach einer qualifizierten
Fachwerkstatt in Ihrer Nähe helfen wir
Ihnen gerne.
1. Notieren Sie das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift und
Versicherung des Unfallgegners.
2. Vergewissern Sie sich, ob es Zeugen für den Unfallhergang
gibt und notieren Sie deren Namen und Adressen.
3. Bei unklaren Situationen ist es ratsam, die Polizei
hinzuziehen. Notieren Sie dann Name und Dienststelle des den
Unfall aufnehmenden Polizeibeamten. Wenn es Verletzte gibt,
sollten Sie auf jeden Fall die Polizei verständigen.
4. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die
Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie
auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.; fertigen Sie eine
Skizze vom Unfallhergang an.
5. Bei einem Haftpflichtschaden ist es Ihr Recht als
Geschädigter, den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden
von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu
lassen. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach
herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher
beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich
nicht offensichtlich um einen Bagatellschaden handelt. Die
gegnerische Versicherung hat nicht das Recht, den von Ihnen
gewählten Sachverständigen abzulehnen. Bedenken Sie, dass
ein unabhängiger Sachverständiger den Schaden objektiv
feststellt und beispielsweise auch eine Ihnen häufig zustehende
Wertminderung an Ihrem Pkw feststellen kann.
6. Beauftragen Sie, wenn nötig, einen Rechtsanwalt Ihres
Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem
Schädiger und seinem Versicherer.
Kfz- Unfall, so handeln Sie richtig!
Sollten Sie in einen Kfz. Unfall unschuldig verwickelt werden,
sollten Sie sich in erster Linie Ihrem eigenen Interesse an einige
Verhaltensregeln halten. Dadurch können Sie widersinnige
Situationen vermeiden und schaffen die Grundlage dafür, den
Ihnen entstandenen Schaden schnell und reibungslos ersetzt zu
bekommen.