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Durch die DESAG geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung
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Freier, unabhängiger Sachverständiger
KFZ-Sachverständigenbüro Neziraj
Sie erwarten viel von unserer Dienstleistung Wir bieten es Ihnen!
  • Unfallgutachten für Kraftfahrzeuge
  • Sofortige Schadenaufnahme
  • Wir besichtigen Ihr Kraftfahrzeug kurzfristig bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an Ihrer Arbeitsstelle.
  • Umfangreiche Betreuung
  • Wir schicken alle erforderlichen Unterlagen zur schnellen Schadenregulierung an die zuständige Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt.
  • Komplette Abwicklung aller Formalitäten.
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Ersatzfahrzeugen.
Für unsere Kunden bedeutet dies eine zeitnahe und kompetente Bearbeitung aller Schadenfälle! Andeutung: Das Sachverständigenhonorar sowie die Kosten für einen Anwalt sind bei unverschuldeten Unfällen Teil des entstandenen Schadens und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen!
Wir kümmern uns: Nach einem Unfall oder bei sonstigen Fahrzeugschäden zur Schadenkalkulation rund um das Kraftfahrzeug erstellen wir Schadensgutachten für Kasko- und Haftpflichtschäden.
  • Wir erstellen für Sie auch ein
Kurzgutachten zur Kleinschaden- abwicklung.
  • Wir ermitteln die Wertminderung und den Restwert an allen Kraftfahrzeugen.
  • Bei Unstimmigkeiten oder Differenzen von erstellten Fremdgutachten, überprüfen wir unter anderem den Wiederbeschaffungs- wert vorallem bei Kaskoschäden.
  • Wir ermitteln die Nutzungsausfallent- schädigung anhand der Schwackeliste Sanden + Danner und Küppersbusch bezogen auf die Fahrzeugklasse, Fahrzeugalter etc.
  • Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges stehen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung beratend zur Seite.
  • Bei Beendigung eines Leasing-Vertrages oder bei einer Beendigung des Finan- zierungsvertrages, eines Gebraucht-
wagens, ertellen wir Ihnen gerne ein Wertgutachten.
  • Bei der Suche nach einer qualifizierten Fachwerkstatt in Ihrer Nähe helfen wir Ihnen gerne.
1. Notieren Sie das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners. 2. Vergewissern Sie sich, ob es Zeugen für den Unfallhergang gibt und notieren Sie deren Namen und Adressen. 3. Bei unklaren Situationen ist es ratsam, die Polizei hinzuziehen. Notieren Sie dann Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten. Wenn es Verletzte gibt, sollten Sie auf jeden Fall die Polizei verständigen. 4. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.; fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an. 5. Bei einem Haftpflichtschaden ist es Ihr Recht als Geschädigter, den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht offensichtlich um einen Bagatellschaden handelt. Die gegnerische Versicherung hat nicht das Recht, den von Ihnen gewählten Sachverständigen abzulehnen. Bedenken Sie, dass ein unabhängiger Sachverständiger den Schaden objektiv feststellt und beispielsweise auch eine Ihnen häufig zustehende Wertminderung an Ihrem Pkw feststellen kann. 6. Beauftragen Sie, wenn nötig, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.
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Kfz- Unfall, so handeln Sie richtig! Sollten Sie in einen Kfz. Unfall unschuldig verwickelt werden, sollten Sie sich in erster Linie Ihrem eigenen Interesse an einige Verhaltensregeln halten. Dadurch können Sie widersinnige Situationen vermeiden und schaffen die Grundlage dafür, den Ihnen entstandenen Schaden schnell und reibungslos ersetzt zu bekommen.
Haftpflichtschaden
Kaskoschaden